Bayer & Riedl

Bayer + Riedl Personalservice erhält unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Bayer + Riedl, in Dingolfing ansässiger Personaldienstleister, hat von der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten. Die Bundesagentur erteilt diese Erlaubnis nur an Unternehmen, welche die rechtlichen Vorgaben verbindlich einhalten. Der unbefristeten Erlaubnis geht eine dreijährige Befristung voraus.

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Drei Mal wird die Erlaubnis für je ein Jahr erteilt, danach besteht die Möglichkeit auf eine unbefristete Erlaubnis. Mit der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung attestiert die Bundesagentur die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit von Bayer + Riedl als Personaldienstleister.

Im Rahmen der Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerunterlassung kontrolliert die Bundesagentur, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies betrifft unter anderem Regelungen zum Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzrecht sowie die Einhaltung der Tarifverträge und der gesetzlichen Mindestlöhne.

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