Lohn- und Gehaltsabrechnung
KONTAKT FÜR HINWEISGEBER (Hinweisgeberschutzgesetz)
MELDUNG EINES HINWEISES
Sie können uns jederzeit über den Kontakt hinweisgeber@bayer-riedl.de einen Hinweis auf Fehlverhalten oder Verstöße (z.B. gegen gesetzliche Regelungen) senden.
Die Meldung kann komplett anonym erfolgen, d.h. Sie müssen keine persönlichen Daten (z.B. Name, Kontaktdaten und insbesondere auch keine, die Rückschluss auf Ihr Verhältnis zu Dritten geben würden) angeben. Beachten Sie bitte, dass wir Sie in diesem Fall nicht über den Verlauf oder Ausgang des Verfahrens informieren können. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren telefonischen Kontakt übermitteln, wird Sie der zuständige Mitarbeiter ggf. zur weiteren Sachverhaltsaufklärung oder zur Mitteilung über den Ausgangs des Verfahrens oder etwaiger Verfahrenszwischenstände kontaktieren.
In jedem Fall wird Ihre Meldung vertraulich behandelt. Ihr Hinweis wird ausschließlich durch den zuständigen Mitarbeiter ggf. unter Hinzuziehung weiterer Personen und Dritter, die für die Bearbeitung des Hinweises zwingend erforderlich sind, bearbeitet. Der Zugriff auf die übermittelten Daten ist auf die für die Bearbeitung des Hinweises erforderlichen Personen und Stellen beschränkt.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Kontakts für Hinweisgeber optional ist und dass es keine Konsequenzen für Mitarbeiter hat, die das System nicht nutzen. Sie können uns jederzeit auf einem anderem Wege kontaktieren (z.B. per Telefon, schriftlich oder persönlich).
Darüber hinaus wird eine gutgläubige Nutzung des Systems, selbst wenn sich die übermittelten Tatsachen später als unrichtig erweisen oder nicht befolgt werden, nicht mit (disziplinarischen) Sanktionen geahndet. Dies gilt nicht, wenn unrichtige Tatsachen vorsätzlich übermittelt wurden (z.B. um eine Person zu diffamieren). In diesem Fall behalten wir uns strafrechtliche und ggf. zivil- und arbeitsrechtliche Schritte vor.